Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Inhaber (Fahrzeugpflege BERSTE) und dem Kunden.

1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.3 Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch für Unternehmer, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt durch:
    •    schriftliche Bestätigung,
    •    Terminvereinbarung in Verbindung mit einer Anzahlung, oder
    •    tatsächliche Übergabe des Fahrzeugs zustande.

2.3 Die angegebenen Preise basieren auf dem bei Angebotslegung erkennbaren Fahrzeugzustand. Änderungen (z. B. stärkerer Verschmutzungsgrad) können zu Preisanpassungen führen.

2.4 Der Inhaber behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Termine & Stornierung

3.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich.

3.2 Eine Terminreservierung ist erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung gültig.

3.3 Bei Stornierung durch den Kunden gilt:
    •    bis 48 Stunden vor Termin: kostenfrei
    •    unter 48 Stunden: Anzahlung wird als Stornogebühr einbehalten, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird

3.4 Bei Nichterscheinen ohne Absage wird die Anzahlung vollständig einbehalten.

4. Fahrzeugübernahme & Überführung

4.1 Auf Wunsch erfolgt eine Abholung und Zustellung des Fahrzeugs gegen gesonderte Vergütung.

4.2 Die Überführung erfolgt durch den Inhaber oder beauftragte Personen.

4.3 Für Schäden während der Überführung haftet der Inhaber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.

5. Preise

5.1 Es handelt sich um ein Kleinunternehmen gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (umsatzsteuerbefreit).

5.2 Preise werden individuell nach Fahrzeugzustand kalkuliert. Angaben auf Website oder Drucksorten dienen nur als Richtwerte.

5.3 Wird ein Fahrzeug nicht rechtzeitig abgeholt, können Standgebühren und zusätzlicher Aufwand verrechnet werden.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Für Privatkunden gilt:
Zahlung ist unmittelbar nach Leistungserbringung und vor Fahrzeugübergabe fällig.

6.2 Das Fahrzeug kann bis zur vollständigen Bezahlung zurückbehalten werden.

6.3 Für Unternehmer gilt:
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig.

6.4 Bei Zahlungsverzug gelten:
    •    für Verbraucher: gesetzliche Verzugszinsen
    •    für Unternehmer: 9,2 % über dem Basiszinssatz

6.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder anerkannt ist.

7. Gewährleistung & Haftung

7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

7.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass:
    •    nicht jeder Schaden (z. B. Kratzer, Flecken, Gerüche) vollständig entfernt werden kann
    •    Ergebnisse vom Zustand und Alter des Fahrzeugs abhängen

Eine bestimmte Erfolgsqualität wird nicht garantiert.

7.3 Vorschäden

Das Fahrzeug wird vor Beginn dokumentiert.
Für bereits vorhandene Schäden (z. B. Lackdefekte, Materialermüdung, poröse Kunststoffe, lose Teile etc.) wird keine Haftung übernommen.

7.4 Risiko bei empfindlichen Materialien

Bei:
    •    alten Lacken
    •    nachlackierten Flächen
    •    empfindlichen Materialien

erfolgt die Bearbeitung mit größter Sorgfalt, jedoch auf Risiko des Kunden, sofern dieser ausdrücklich auf Durchführung besteht.

7.5 Haftung

Der Inhaber haftet nur für Schäden, die:
    •    vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden

Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Ausgenommen sind:
    •    Personenschäden
    •    Schäden nach zwingendem Recht

7.6 Fremdeinflüsse

Für Schäden durch:
    •    höhere Gewalt
    •    Tiere (z. B. Marder)
    •    Vandalismus

wird keine Haftung übernommen.

8. Fahrzeugzustand & Mitwirkungspflicht

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu übergeben.

8.2 Der Kunde hat auf bekannte Mängel hinzuweisen.

8.3 Nach Übergabe hat der Kunde das Fahrzeug unverzüglich zu kontrollieren.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt österreichisches Recht.

9.2 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Unternehmens.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der restliche Vertrag unberührt.